Tätigkeitsbereich

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Sack bietet Ihnen Hilfe und professionelle Unterstützung durch eine modern ausgestattete und eingerichtete Kanzlei in den folgenden Bereichen an:

  • Arbeitsrecht,
  • Mietrecht/ WEG - Recht,
  • Straßenverkehrsrecht,
  • Forderungseinzug und Forderungsabwehr (aus nahezu allen Rechtsgründen)
  • Steuerrecht

Auf Grund der Vielzahl der Rechtsgebiete und der Unüberschaubarkeit der Rechtsprechung in allen Rechtsgebieten kann ich nicht bei allen denkbaren Streitigkeiten Ihr kompetenter Berater und Vertreter sein.

Bei hier nicht genannten Rechtsgebieten kann ich Ihnen meist einen fachlich versierten Kollegen aus dem Bekanntenkreis benennen und ggf. sogar den Erstkontakt herstellen. Es lohnt sich daher auch in diesen Fällen ein Anruf in der Kanzlei oder eine e-mail.

  • Arbeitsrecht

Das von Rechtsanwalt Sack vertretene Feld des Arbeitsrechts umfasst den Bereich der Kündigungen, der Gestaltung oder Überprüfung der Arbeitsverträge vor einer Neueinstellung oder - anstellung, das Recht der Berufsausbildungsverhältnisse sowie die Geltendmachung von Rechten aus dem Arbeitsvertrag ( Urlaub, Lohn/ Gehalt, Schadensersatz, Einfordern korrekter Arbeitsleistungen etc.)

  • Mietrecht / WEG-Recht:

Meist im Auftrag von Hausverwaltungen oder der Vermieter selbst erfolgen durch die Kanzlei die Wahrnehmung der Vermieterrechte aus den bereits geschlossenen Mieterverträgen. Hierzu gehören die Einforderung von Zahlungsrückständen ebenso wie die Durchsetzung von Kündigungen. Auch die Durchsetzung oder Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen, die Durchsetzung der Rechte aus Verträgen bezüglich des Mietobjekts gegenüber Dritten, z.B. Handwerkern, die Überprüfung oder auch Um- und Neugestaltung von Mietverträgen - insbesondere unter Einbeziehung der aktuellen Anforderungen der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes- sind Gegenstand des Tätigkeitsfeldes.

Ebenso werden jedoch auch die Rechte von Mietern anderer Vermieter durchgesetzt - sei es bei der Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, der Ermittlung der ortsüblichen Miethöhe oder auch die Rückforderung von Mietkaution und die Auseinandersetzung mit dem Vermieter anlässlich der Rückgabe der Mietsache und deren Zustand.

Für WEG - Verwaltungen setze ich die Hausgeldforderungen durch, führe Streitigkeiten über die Wirksamkeit der WEG - Beschlüsse oder übernehme die Durchsetzung der Rechte der WEG oder einzelner Eigentümer gegen die bauausführenden Handwerker oder Bauträger.

  • Straßenverkehrsrecht

Hoffentlich sind Sie nicht Opfer eines Verkehrsunfalles - wenn doch, helfe ich Ihnen umfassend. Dies umfasst die Geltendmachung des eigenen Schadens gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung, die Auseinandersetzung mit den Behörden, Hilfe bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Haftpflichtversicherung.

Auch die Auseinandersetzung mit den Bußgeldstellen der Länder oder der Polizei wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten - zu schnelles Fahren u. - gehört zu meinem Tätigkeitsgebiet. Nicht immer gelingt es, die Behörde davon zu überzeugen oder ihr nachzuweisen, das sie Verfahrensfehler oder gar Messfehler gemacht hat. Aber tatsächlich kann in einer Vielzahl von Fällen gegen die Bescheide der Bußgeldstellen oder Landratsämter aus verschiedenen Gründen erfolgreich vorgegangen werden. Günstig ist es hierzu immer dann schon mich aufzusuchen, wenn die erste Anhörung ins Haus kommt. Oft ist die richtige Reaktion auf die "Anhörung" schon entscheidend. Welche das ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Manchmal kann nur das rechtzeitige Einschalten eines kompetenten Gegenübers für die Behörde ein Fahrverbot und damit eine Existenzvernichtung verhindern.

  • Forderungseinzug

Für verschiedene Berufszweige gehört das Ausstellen der Rechnung und das Anmahnen der Bezahlung zum Alltag. Zu meinem Alltag gehört es, die säumigen Zahler zur Zahlung zu zwingen. Damit Sie ihre verdiente Gegenleistung für die meist von Ihnen selbst schon erbrachten Leistungen erhalte, fordere ich die Schuldner zur Zahlung auf. Sollte auch dann keine freiwillige Zahlung erfolgen, wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Je nach Abstimmung mit Ihnen erfolgt sogleich die Klageerhebung oder zunächst die Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheidsverfahrens.

Selbstverständlich kann zuvor - oder auch vor der Zwangsvollstreckung - über eine Creditreform - Auskunft geprüft werden, wie der Schuldner wirtschaftlich steht.

Nachdem der Titel vorliegt wird auch die zwangsweise Beitreibung der nunmehr titulierten Forderung von hieraus durchgeführt. Je nach den Facetten des Einzelfalles wird der Gerichtsvollzieher bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beauftragt oder die Pfändung oder auch die Eintragung von Grundschulden veranlasst.

  • Forderungsabwehr

Nicht jede - auch von Inkassounternehmen - angemahnte Forderung ist berechtigt oder bereits fällig. Dies zu überprüfen und die berechtigten Einwendungen entsprechend wirksam vorzubringen - sei es noch beim Gläubiger, in einem Gerichtsverfahren oder auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung - kann mein Beitrag sein. Sollte einmal der Forderung nichts entgegenzusetzen sein, kann von hieraus auch die Erzielung einer Ratenzahlungsvereinbarung oder eines (teilweisen) Forderungsverzichts nötig sein. Damit Ihnen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die negative Schufa - Auskunft erspart bleibt.

  • Steuerrecht

Hier erbringen wir, insbesondere der Steuerfachangestellte Jens Radtke, im steuerlichen Bereich Leistungen für kleine und mittlere Betriebe, Vermieter, aber auch Privatpersonen - von der laufenden Finanzbuchhaltung bis zu den entsprechenden Steuererklärungen und Beratung bei der steuerlichen Gestaltung.

Aktuell sind wir hier insbesondere auch mit den notwendigen Schritten für die Grundsteuerwerterklärung befasst – die von jedem Immobilieneigentümer bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch beim Finanzamt abzugeben ist.